Der LaFT ist die öffentliche Vertretung der Freien Tanz- und Theaterschaffenden in Baden-Württemberg und wird finanziell vom Land Baden-Württemberg durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt.
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Die Ausgleichsvereinigung des LaFT BW bietet seit dem Jahr 2010 abgabepflichtigen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Künstlersozialabgabe mit Zustimmung der Künstlersozialkasse (KSK) in einem vereinfachten Verfahren über eine so genannte "Ausgleichsvereinigung" (AV) an die KSK abzuführen.
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Mitgliedschaft im LaFTBW
Es wird zwischen drei Arten der Mitgliedschaft unterschieden: Ordentliches Mitglied, Assoziiertes Mitglied, Fördermitglied.